Zeitpunkte der Entwicklungskontrollen
Kinder haben in Deutschland Anspruch auf verschiedene Vorsorgeuntersuchungen von Geburt bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Durch regelmäßige Vorsorge lassen sich Erkrankungen oder Abweichungen von der normalen körperlichen und geistigen Entwicklung frühzeitig erkennen und behandeln.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden vom Gesetzgeber übernommen.
In unserer Praxis bieten wir frühkindliche Vorsorgeuntersuchungen ab der U2 (die U1 erfolgt meist noch in der Geburtsklinik) bis zur U11 sowie die Jugendgesundheitsberatung J1 (von 12 bis 14 Jahren) und die J2 durch.
Bitte vereinbaren Sie hierfür generell vorab einen Termin, damit wir genügend Zeit für die Untersuchung einplanen können und bringen Sie das Vorsorgeheft mit.
Sollten Sie Auffälligkeiten bei Ihrem Kind außerhalb der regulären Untersuchungszeiten bemerken, sprechen Sie uns gerne jederzeit an und vereinbaren Sie einen Termin.